Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass die Vollkaskoversicherung keinen Schaden ersetzt, der beim Herausziehen eines festgefahrenen Wohnmobils entsteht. Der Halter war auf eine schlammige Grünfläche gefahren, das Fahrzeug sank ein und ein Traktor sollte es bergen. Beim Ziehen gab der Fahrer zusätzlich Gas, das Wohnmobil stieß mit dem Traktor zusammen, weil die Bremsen schlecht griffen. Das Gericht befand, die Kollisionskräfte stammten vom eigenen Antrieb des Wohnmobils und vom Ziehvorgang, nicht von einer äußeren Einwirkung, daher lag kein versicherter Unfall vor. Der Streitwert betrug rund 10.300 Euro, die Berufung der Versicherung hatte Erfolg.