Seit 2025 gilt für Millionen eine weitere TÜV-Pflicht – zusätzlich zur HU
Seit Juli 2025 müssen Wohnmobile, Wohnwagen und andere Freizeitfahrzeuge mit fest verbauter Flüssiggasanlage in Deutschland eine Gasprüfung nach dem S...
Seit Juli 2025 müssen Wohnmobile, Wohnwagen und andere Freizeitfahrzeuge mit fest verbauter Flüssiggasanlage in Deutschland eine Gasprüfung nach dem Standard DVGW G 607 vorweisen. Diese Prüfung muss alle 24 Monate von anerkannten Sachkundigen durchgeführt werden. Bei Überschreitung der Frist droht ein Bußgeld zwischen 15 und 60 Euro. Die neuen Regeln definieren zudem Anforderungen an den Einbau von Tankflaschen und die Schulung von Sachkundigen.