Neue Kilometergebühr in den Niederlanden: Wie die Wohnmobil-Registrierung die Befreiung beeinflusst
Ab dem 1. Juli 2026 führt die Niederlande eine Kilometergebühr für Lastkraftwagen (Kategorien N2 und N3) auf den meisten Autobahnen und einigen andere...
Ab dem 1. Juli 2026 führt die Niederlande eine Kilometergebühr für Lastkraftwagen (Kategorien N2 und N3) auf den meisten Autobahnen und einigen anderen Straßen ein. Wohnmobile, die als 'Kampeerwagen (SA)' registriert sind, sind unabhängig vom Gewicht (auch über 3.500 kg) von dieser Gebühr befreit. Besitzer von Wohnmobilen mit ausländischen Kennzeichen müssen vorab über die offizielle Website eine Befreiung beantragen, indem sie die Kategorie 'Ander voertuig' wählen. Eine Überprüfung der Registrierung über die RDW ist unerlässlich, um Probleme zu vermeiden.