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Gericht hebt Räumung des Campingplatzes Atzmännig auf, Fall zurück an Gemeinde

29.06.2026 04:12 1 Min 2 Quellen
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Gericht hebt Räumung des Campingplatzes Atzmännig auf, Fall zurück an Gemeinde
Originalquelle: Nau

Kurz gesagt

Das Verwaltungsgericht St. Gallen hat die Räumungsverfügung für einen Teil der Camper im Atzmännig-Gebiet für unrechtmässig erklärt. Der Entscheid trat am 28. Oktober 2025 in Kraft, die meisten Wohnmobilbesitzer können nun zurückkehren.

Das Verwaltungsgericht St. Gallen hat die Räumungsverfügung für den Campingplatz Atzmännig aufgehoben, die zuvor von der Gemeinde Eschenbach wegen Hochwassergefahr erlassen worden war. Das Gericht erklärte die Verfügung für unrechtmässig und wies den Fall zur weiteren Abklärung und Neubeurteilung an die Gemeinde zurück.

Die meisten Wohnmobilbesitzer hatten das Gelände nach der ursprünglichen Verfügung bereits verlassen, können nun aber zurückkehren. Der Gerichtsentscheid trat am 28. Oktober 2025 in Kraft. Die Gemeinde Eschenbach prüft das weitere Vorgehen.

Zusammengestellt von OpenVan.camp aus den unten aufgefuehrten oeffentlichen Quellen, mit KI-gestuetzter Uebersetzung und Zusammenfassung. Wir verlinken immer die Originalquelle. Die maschinelle Uebersetzung kann vom Original abweichen -- pruefen Sie wichtige Details in der Quelle. Bilder und Inhalte bleiben Eigentum der jeweiligen Rechteinhaber. Informationen zum Urheberrecht

Quellen der Story

Campingplatz-Fall geht zurück an Gemeinde

13.06.2026 Nau DEU Originalquelle

Gericht pfeift Gemeinde Eschenbach zurück – Camper im Atzmännig können wieder hoffen

19.05.2026 suedostschweiz.ch DEU Originalquelle

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