Die spanische DGT (Generaldirektion für Verkehr) hat 2026 aktualisierte Kriterien veröffentlicht, die Parken, Übernachten und Camping für Wohnmobile unterscheiden. Laut Anweisung 08/V-74 gilt das Übernachten im Wohnmobil ohne ausgefahrene Außenelemente (Markise, Stühle, Stützen) als Parken und ist überall dort erlaubt, wo das Parken von Pkw erlaubt ist. Camping mit ausgefahrenen Elementen außerhalb ausgewiesener Zonen zieht Bußgelder von 100 bis 200 Euro nach sich, in Schutzgebieten bis zu 500 Euro. Allerdings können kommunale Verordnungen strenger sein, und in mehreren Küstengemeinden (Cádiz, Málaga, Girona, Balearen) ist das Übernachten in der Hochsaison verboten, was zu Rechtsunsicherheit führt.
Die DGT hat auch die Führerscheinanforderungen klargestellt: Für Wohnmobile bis 3500 kg reicht Klasse B, von 3500 bis 7500 kg ist Klasse C1 erforderlich, über 7500 kg Klasse C. Für Wohnwagen: Bei Anhängermasse bis 750 kg und Gesamtmasse des Zuges bis 3500 kg reicht B; bis 4250 kg ist die Schlüsselzahl B-96 nötig; darüber Klasse B+E. Wohnmobile mit mehr als 9 Sitzplätzen erfordern Fahrerlaubnisse zur Personenbeförderung (D1, D und deren Varianten). In den letzten zehn Jahren hat sich die Zahl der Wohnmobile in Spanien fast verdreifacht.