Der Vergleich der Schutzbriefe von ADAC, ACV und ARCD zeigt Unterschiede bei der Absicherung des Caravans, wenn der Zugwagen liegenbleibt. Beim ADAC besteht kein Anspruch auf Rücktransport eines unbeschädigten Anhängers nach Deutschland; der Caravan wird an einem verkehrssicheren Ort abgestellt. Der ACV deckt den Wohnanhänger bei Zugwagen-Defekt unter Bedingungen ab und sieht bei längerfristiger Reparatur die Rückführung zum Wohnort vor. Der ARCD schließt den Caravan ausdrücklich auch ohne eigenen Defekt ein, inklusive Rücktransport. Entscheidend sind die Bindung an Person oder Fahrzeug, Abschlepplimits und ob ein Ersatzwagen eine Anhängerkupplung hat.