In Deutschland gibt es keine gesetzlich festgelegte Höchstparkdauer für Wohnmobile auf öffentlichen Straßen, solange kein Parkverbot besteht. Kommunen können Parkzeitbeschränkungen wie Parkscheibenpflicht einführen; Bußgelder bei Überschreitung liegen in der Regel zwischen 10 und 55 Euro. Für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen gilt in Wohngebieten ein Parkverbot zwischen 22 und 6 Uhr sowie ganztägig an Sonn- und Feiertagen. Das Schlafen im Wohnmobil ist erlaubt, wenn das Fahrzeug legal geparkt ist und keine campingtypischen Gegenstände wie Stühle, Tische oder Markisen aufgestellt werden.