Campingnachbar lässt Klimaanlage des Wohnwagens bei Hitzewelle laufen: Ihre Rechte
Das Geräusch einer Wohnwagen-Klimaanlage kann als anormale Nachbarschaftsbelästigung eingestuft werden. Der französische Gesundheitskodex klassifizier...
Das Geräusch einer Wohnwagen-Klimaanlage kann als anormale Nachbarschaftsbelästigung eingestuft werden. Der französische Gesundheitskodex klassifiziert solche Geräusche als Verhaltenslärm mit einem maximal zulässigen Überschreiten des Hintergrundgeräuschs von 5 dB(A) tagsüber und 3 dB(A) nachts. Bei einer Entfernung von weniger als 10 Metern ist die Überschreitung des nächtlichen Grenzwerts nahezu automatisch. Erster Schritt ist das Gespräch mit dem Nachbarn, dann die Kontaktaufnahme mit dem Campingplatzbetreiber, der vertraglich zur Einhaltung der Nachtruhe verpflichtet ist. Wiederholte Verstöße können zu Geldstrafen von bis zu 450 € und möglicherweise zur Beschlagnahme des Geräts führen.