Das Verwaltungsberufungsgericht hat die Rechtmäßigkeit der Einrichtung eines Wohnmobil-Stellplatzes mit 24 Plätzen auf dem Gelände eines ehemaligen Campingplatzes in Tour-du-Parc (Morbihan) bestätigt. Die Entscheidung wurde von einem Nachbarn angefochten.
Die französischen Behörden erinnern Wohnmobilfahrer an die Parkregeln. Laut Gesetz ist das Übernachten im Wohnmobil auf speziell ausgestatteten Plätzen und Campingplätzen sowie auf öffentlichen Parkplätzen erlaubt, sofern keine örtlichen Schilder dies verbieten. Das Parken ist in Naturschutzgebieten, an Stränden und an Orten mit entsprechenden Einschränkungen verboten. Verstöße können mit Geldstrafen geahndet werden.
Camping-Car Magazine warnt vor gefälschten Dokumenten, die im Internet kursieren und angeblich das Parken von Wohnmobilen regeln. Das Magazin erklärt, dass Artikel L2213-4 des französischen Gesetzbuchs der Gebietskörperschaften, auf den sich die Fälschungen beziehen, den Bürgermeistern tatsächlich das Recht gibt, das Parken einzuschränken. Nur die vier im Dokument gezeigten Verkehrszeichen sind rechtlich anerkannt.