Bußgeld für laufende Klimaanlage im Wohnmobil: Was das Gesetz sagt
In Frankreich ist es verboten, den Motor laufen zu lassen, um die Klimaanlage in einem geparkten Wohnmobil zu betreiben, gemäß Artikel R. 318-1 der St...
In Frankreich ist es verboten, den Motor laufen zu lassen, um die Klimaanlage in einem geparkten Wohnmobil zu betreiben, gemäß Artikel R. 318-1 der Straßenverkehrsordnung. Ein Verstoß wird mit einer Geldbuße von 135 € geahndet (bei schneller Zahlung 90 €, erhöht auf 375 €, und vor Gericht bis zu 750 €). Ausnahmen gelten nur für bestimmte Einsatzfahrzeuge. Die Nutzung einer Dach- oder Kofferraumklimaanlage, die über die Batterie oder eine Steckdose betrieben wird, ist jedoch erlaubt, wobei Lärmbeschränkungen gelten können. Mobile Klimaanlagen mit Generator können durch Campingplatzregeln verboten sein.