Ab dem 1. Juli 2026 tritt die nächste Stufe des Europäischen Mobilitätspakets in Kraft: Die Pflicht zum Einbau eines Fahrtenschreibers der zweiten Generation (Smart Tacho G2V2) gilt nun auch für leichte Nutzfahrzeuge von 2,5 bis 3,5 Tonnen, die im internationalen Verkehr oder in der Kabotage eingesetzt werden.
Ausnahmen gelten für Handwerker (im Umkreis von 100 km vom Standort) und für Werkverkehr, wenn das Fahren nicht die Haupttätigkeit des Fahrers ist.
Bußgelder für fehlende oder defekte Geräte betragen bis zu 3.464 Euro, für Manipulationen bis zu 7.000 Euro und für Überschreitung der Lenkzeit bis zu 1.735 Euro. Anderen Quellen zufolge liegen die Strafen zwischen 58 Euro (Malta) und 30.000 Euro (Frankreich), zudem ist eine Fahrzeugbeschlagnahme möglich.