Tachograph in Transportern ab 1. Juli 2026: Pflichten, Ausnahmen und Strafen
Ab dem 1. Juli 2026 müssen Transporter mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen, die im internationalen gewerblichen Güterverkehr ...
Ab dem 1. Juli 2026 müssen Transporter mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen, die im internationalen gewerblichen Güterverkehr und im Kabotageverkehr eingesetzt werden, mit einem intelligenten Fahrtenschreiber der zweiten Generation (Smart Tacho G2V2) ausgerüstet sein. Ausnahmen gelten für Handwerker (im Umkreis von 100 km vom Standort) und für den Werkverkehr, sofern das Fahren nicht die Haupttätigkeit des Fahrers ist. Die Strafen reichen von 58 € (Malta) bis zu 30.000 € (Frankreich), zuzüglich möglicher Fahrzeugbeschlagnahme.