Ab dem 7. Juli 2026 tritt die Allgemeine Sicherheitsverordnung (GSR II) in Kraft, die vorschreibt, dass alle in der EU neu zugelassenen Wohnmobile mit acht elektronischen Fahrerassistenzsystemen ausgestattet sein müssen. Zum Pflichtpaket gehören: intelligenter Geschwindigkeitsassistent, Müdigkeitserkennung, Vorbereitung für Alkoholwegfahrsperre, Rückfahrkamera, Spurhalteassistent, Notbremsassistent und Reifendruckkontrollsystem. Die Anforderungen gelten für alle neuen Fahrzeuge, einschließlich umgebauter Nutzfahrzeuge, die nach diesem Datum erstmals als Wohnmobil zugelassen werden.
Laut Branchenschätzungen führt dies zu einer Verteuerung neuer Fahrzeuge um 1000–3000 Euro. Ältere Modelle müssen nicht nachgerüstet werden, für bereits produzierte Fahrzeuge gilt jedoch eine vorübergehende Übergangsregelung.