EU verpflichtet Hersteller ab Juli 2026 zu Assistenzsystemen in Wohnmobilen
Ab dem 7. Juli 2026 schreibt die GSR II-Verordnung vor, dass Neufahrzeuge serienmäßig mit mehreren Fahrerassistenzsystemen ausgestattet sein müssen. D...
Ab dem 7. Juli 2026 schreibt die GSR II-Verordnung vor, dass Neufahrzeuge serienmäßig mit mehreren Fahrerassistenzsystemen ausgestattet sein müssen. Das Pflichtpaket umfasst einen intelligenten Geschwindigkeitsassistenten, Müdigkeitserkennung, Vorbereitung für alkoholbasierte Wegfahrsperren, Rückfahrkamera, Spurhalteassistent, Notbremsassistent und Reifendruckkontrollsystem. Die Regelung gilt für alle Neufahrzeuge, einschließlich umgebauter Nutzfahrzeuge, deren Erstzulassung als Wohnmobil nach dem Stichtag erfolgt. Branchenanalysen zufolge steigen die Anschaffungskosten um 1.000 bis 3.000 Euro.