Spanienweit einheitliche Regelungen für Wohnmobile
Die spanische Verkehrsbehörde DGT hat landesweit einheitliche Parkvorschriften für Wohnmobile festgelegt. Ein Wohnmobil gilt rechtlich als Fahrzeug un...
Die spanische Verkehrsbehörde DGT hat landesweit einheitliche Parkvorschriften für Wohnmobile festgelegt. Ein Wohnmobil gilt rechtlich als Fahrzeug und darf überall parken, wo das Parken erlaubt ist, und Gemeinden dürfen keine willkürlichen Verbote verhängen. Nur 'Camping auf offener Straße'—die Nutzung von externer Ausrüstung—ist verboten, während Schlafen oder Essen im Fahrzeug erlaubt ist.