Das Finanzgericht Baden-Württemberg prüfte, ob ein Wohnmobil als Zweitwohnung für den Steuerabzug anerkannt werden kann. Ein Arbeitnehmer übernachtete während der Arbeitswoche in seinem Wohnmobil am Beschäftigungsort, fuhr aber am Wochenende mit demselben Fahrzeug nach Hause. Das Gericht lehnte den Abzug ab, weil die Unterkunft nicht dauerhaft vom Haupthaushalt getrennt war. Das Gericht stellte klar, dass ein Wohnmobil grundsätzlich als Zweitunterkunft geeignet sein kann. Für weiterarbeitende Rentner können Wohnmobilkosten nur dann die Steuerlast mindern, wenn die Nutzung beruflich veranlasst ist.