Gemäß Artikel R417-12 der französischen Straßenverkehrsordnung stellt das ununterbrochene Parken eines Fahrzeugs an derselben Stelle auf öffentlichen Straßen für mehr als sieben Tage eine Ordnungswidrigkeit dar. Das Verschieben eines Wohnmobils um wenige Meter unterbricht den Verstoß nicht, da die Beamten einen weiten Ermessensspielraum haben. Der Verstoß wird mit einem Bußgeld der zweiten Klasse geahndet; bei Nichtbefolgung einer Anordnung kann das Fahrzeug abgeschleppt und eingelagert werden.