Wohnwagen oder Wohnmobil im Garten: Was die Gemeinde tatsächlich verlangen kann
In Frankreich kann ein Wohnwagen oder Wohnmobil, der bzw. das länger als drei aufeinanderfolgende Monate auf einem Privatgrundstück abgestellt ist, al...
In Frankreich kann ein Wohnwagen oder Wohnmobil, der bzw. das länger als drei aufeinanderfolgende Monate auf einem Privatgrundstück abgestellt ist, als Anlage eingestuft werden, die eine vorherige Erklärung oder Baugenehmigung erfordert. Örtliche Bebauungspläne (PLU) können strengere Regeln vorsehen, einschließlich eines Verbots der Langzeitparkierung in bestimmten Gebieten. Nachbarn können zudem zivilrechtliche Klagen wegen Belästigung einreichen, unabhängig von den Anforderungen der Gemeinde.