Spanien hat die Allgemeinen Straßenverkehrsregeln geändert und erstmals auf nationaler Ebene festgelegt, unter welchen Bedingungen ein Wohnmobil oder Camper als ordnungsgemäß geparkt gilt. Die Generaldirektion für Verkehr (DGT) veröffentlichte die Anweisung PROT 2026/04, die Wohnmobilen das Parken in Städten und Gemeinden zu den gleichen Bedingungen wie anderen Fahrzeugen erlaubt.
Nach den neuen Regeln gilt als Parken nur, wenn das Fahrzeug auf den Rädern steht, keine Fenster geöffnet, keine Markisen ausgefahren und keine anderen Elemente über den Fahrzeugumfang hinausragen. Es darf nicht mehr Platz einnehmen als im geschlossenen Zustand und keine Flüssigkeiten oder Lärm abgeben. Übernachtungen im Inneren sind erlaubt, Campen – das Aufstellen von Markisen, Tischen oder das Trocknen von Wäsche – ist verboten.
Kommunen und regionale Behörden können zusätzliche Einschränkungen erlassen, darunter Parkverbote in bestimmten Zonen oder im gesamten Gemeindegebiet sowie zeitliche Begrenzungen. Das Ablassen von Abwasser ist nur in Bereichen mit dem Zeichen S-128 gestattet. Bußgelder für Verstöße liegen zwischen 80 und 200 Euro, können aber in Einzelfällen, etwa auf Ibiza, bis zu 30.000 Euro betragen.