Französische Höhenbegrenzer, die Wohnmobile von normalen Parkplätzen fernhalten sollen, sind oft illegal
Französische Gemeinden installieren Höhenbegrenzer, um Wohnmobile von normalen Parkplätzen fernzuhalten, aber solche Maßnahmen sind nicht immer legal....
Französische Gemeinden installieren Höhenbegrenzer, um Wohnmobile von normalen Parkplätzen fernzuhalten, aber solche Maßnahmen sind nicht immer legal. Im Jahr 2024 ordnete ein Verwaltungsgericht in Nantes an, dass zwei Gemeinden in der Vendée (Longeville-sur-Mer und La Faute-sur-Mer) Barrieren und Schilder entfernen und jeweils 1.500 Euro Verfahrenskosten an den CLC zahlen müssen. Im April 2026 bestätigte jedoch ein Gericht in Bordeaux eine Parkbeschränkung für Wohnmobile in Royan und nannte Verkehrssicherheit und Küstenschutz als Gründe. Wohnmobile werden als Fahrzeuge der Klasse M1 eingestuft, aber das gewährt kein uneingeschränktes Parkrecht und erlaubt auch nicht das Campen oder Übernachten außerhalb ausgewiesener Bereiche.