Französische Familie erhält Bescheid wegen Wohnwagen im Garten
Eine Familie in Frankreich erhielt einen offiziellen Bescheid der Stadtverwaltung, nachdem sie vier Monate lang einen Wohnwagen in ihrem Garten aufges...
Eine Familie in Frankreich erhielt einen offiziellen Bescheid der Stadtverwaltung, nachdem sie vier Monate lang einen Wohnwagen in ihrem Garten aufgestellt hatte. Nach französischem Recht darf ein Freizeitfahrzeug auf Privatgrundstücken ohne vorherige Anmeldung bis zu drei Monate pro Jahr stehen; wird diese Frist überschritten, sind die kommunalen Planungsvorschriften einzuhalten. Verliert der Wohnwagen seine Mobilität – etwa durch entfernte Räder, dauerhafte Stützen oder feste Wasser- und Stromanschlüsse –, kann er als festes Bauwerk eingestuft werden und unterliegt dann Baugenehmigungen und Wohnvorschriften. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 500 Euro pro Tag sowie Zwangsräumung oder Abriss.