Der niederländische Staatsrat urteilte am 22. Juli 2026, dass Wohnmobile und Wohnwagen auf Privatgrund als geparkt gelten, wenn sie für Fahrten genutzt werden. Der Fall begann in Boxtel, wo ein Nachbar die Gemeinde aufforderte, gegen Fahrzeuge auf einem angrenzenden Grundstück vorzugehen. Das Gericht zog das Van-Dale-Wörterbuch heran, um Parken von Lagern zu unterscheiden. Die Berufung des Nachbarn wurde abgewiesen, doch das Urteil hebt die Drei-Tage-Regel für öffentliche Straßen nicht auf.