Die Stadt Rodgau (Hessen) hat eine Zweitwohnungssteuer für Wohnmobile und Caravans eingeführt, die auf gemieteten Stellplätzen oder Campingplätzen abgestellt sind. Der Satz beträgt 10% der Jahresmiete (1200–1800 Euro), also 120–180 Euro pro Jahr. Die Steuer gilt nicht für zugelassene Wohnmobile, die auf öffentlichen Straßen parken.
Das Verwaltungsgericht Augsburg erklärte 2007 eine solche Steuer für Dauercamper für ungültig, doch die Gemeinden wenden sie weiterhin an.
In Deutschland wird die Kfz-Steuer für Wohnmobile anhand des zulässigen Gesamtgewichts und der Schadstoffklasse berechnet. Für ein Modell mit 2500 kg und Euro-6 beträgt die Jahressteuer etwa 185 Euro, für ein schweres Wohnmobil mit 7500 kg mehr als 480 Euro. Die Steuer kann durch Saisonkennzeichen, die Zulassung als historisches Fahrzeug (H-Kennzeichen) oder die Wahl eines leichteren und umweltfreundlicheren Fahrzeugs gesenkt werden.