Wohnwagen in leerstehender Halle: Genehmigung erforderlich
Die Nutzung leerstehender landwirtschaftlicher Gebäude zur Unterstellung von Wohnwagen und Wohnmobilen gilt als gewerbliche Vermietung. Dafür ist eine...
Die Nutzung leerstehender landwirtschaftlicher Gebäude zur Unterstellung von Wohnwagen und Wohnmobilen gilt als gewerbliche Vermietung. Dafür ist eine Umnutzungsgenehmigung erforderlich, auch wenn kein wesentlicher Umbau stattfindet. Entscheidend ist die Änderung der Nutzung, die strengere Auflagen, insbesondere im Brandschutz, nach sich zieht.