Wohnmobil auf eigenem Grundstück abstellen: Die 15-Tage-Regel gewährt keine automatischen Rechte
Französische Wohnmobilbesitzer berufen sich oft auf eine „15-Tage-Regel“, doch nach Artikel R.111-49 des Baugesetzbuchs kann der Bürgermeister Wohnwag...
Französische Wohnmobilbesitzer berufen sich oft auf eine „15-Tage-Regel“, doch nach Artikel R.111-49 des Baugesetzbuchs kann der Bürgermeister Wohnwagen in einem Gebiet, in dem Camping normalerweise verboten ist, per Erlass für höchstens 15 Tage genehmigen. Auf Privatgrund wird ein Wohnmobil einem Wohnwagen gleichgestellt: Bleibt es weniger als drei Monate pro Jahr (kumulierte Zeiträume), ist keine Erklärung erforderlich; darüber hinaus ist eine vorherige Erklärung obligatorisch. Auf öffentlichen Straßen kann das Parken am selben Ort länger als sieben aufeinanderfolgende Tage als missbräuchlich gelten, und der Bürgermeister kann diese Frist verkürzen. Der Fall Patrick und Isabelle zeigt, dass selbst eine neunjährige mündliche Vereinbarung kein Recht schafft, wenn das Grundstück in Bruchteilsgemeinschaft steht und neue Erben widersprechen.