VfGH bestätigt Widmung für Campingplatz in Hinterstoder
Der Verfassungsgerichtshof hat die umstrittene Flächenwidmung für den Luxus-Campingplatz in Hinterstoder (Bezirk Kirchdorf) als rechtskonform beurteil...
Der Verfassungsgerichtshof hat die umstrittene Flächenwidmung für den Luxus-Campingplatz in Hinterstoder (Bezirk Kirchdorf) als rechtskonform beurteilt. Das Resort wurde im Vorjahr eröffnet. Gemeinderechtsanwalt Berthold Lindner erklärte, der VfGH habe die Widmung bestätigt und die Abwägung von Tourismuseffekten und Umweltauswirkungen durch den Gemeinderat sei korrekt gewesen. Der Campingplatz kann bestehen bleiben; Lindner zufolge ist nicht zu erwarten, dass die Baubewilligung erfolgreich bekämpft werden kann.