Umbau eines Wohnwagens zum Gästezimmer droht mit hohem Bußgeld
Die Nutzung eines Wohnwagens als dauerhaftes Gästezimmer auf einem Grundstück kann als illegale Baumaßnahme eingestuft werden. Nach französischem Rech...
Die Nutzung eines Wohnwagens als dauerhaftes Gästezimmer auf einem Grundstück kann als illegale Baumaßnahme eingestuft werden. Nach französischem Recht wird der Wohnwagen als Gebäude behandelt, wenn er seine Mobilität verliert (Räder entfernt, auf Betonfundament gestellt) und mehr als drei Monate im Jahr genutzt wird. Die Geldstrafe für diesen Verstoß kann bis zu 90.000 Euro betragen, und das Gericht kann den Abriss mit einem täglichen Zwangsgeld von bis zu 500 Euro anordnen.