Besitzer von Campern in Frankreich fragen sich oft, ob sie Stellplätze nutzen dürfen, die für Wohnmobile reserviert sind. Entscheidend ist die Autarkie: Dusche, Toilette und Abwassersystem sind häufig Voraussetzung. Rechtlich haben diese Stellplätze keinen Sonderstatus im Straßenverkehr und gelten als normale Parkplätze, daher gibt es kein Einfahrtsverbot, aber Betreiber können Einschränkungen festlegen.
Das Aufschlagen eines Lagers ist jedoch verboten. Zugang ist also nur zum Kurzparken erlaubt, nicht zum Übernachten.