Ab Juli gelten neue Sicherheitsvorschriften für Wohnmobile in der EU
Ab dem 7. Juli 2025 tritt die EU-Verordnung über die allgemeine Sicherheit II (GSR II) in Kraft. Alle neu zugelassenen Wohnmobile müssen mit intellige...
Ab dem 7. Juli 2025 tritt die EU-Verordnung über die allgemeine Sicherheit II (GSR II) in Kraft. Alle neu zugelassenen Wohnmobile müssen mit intelligenter Geschwindigkeitsassistenz, Müdigkeitserkennung, Vorbereitung für Alkoholwegfahrsperre sowie erweiterten Fahrerassistenzsystemen (automatische Notbremsung, Spurhalteassistent, Reifendruckkontrolle) ausgestattet sein. Branchenexperten rechnen mit Mehrkosten von 1.000 bis 3.000 Euro pro Neufahrzeug. Wer einen Transporter selbst zum Kastenwagen ausbaut, sollte das Fahrzeug vor dem 7. Juli zulassen — danach gilt auch ein gebrauchtes Fahrgestell als Neuzulassung und muss alle Pflichtsysteme nachrüsten.