BFH: Verkauf teurer Wohnmobile kann von Spekulationssteuer befreit sein
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die kurzfristige Weiterveräußerung teurer Wohnmobile nicht zwangsläufig der Spekulationssteuer unterliegt. D...
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die kurzfristige Weiterveräußerung teurer Wohnmobile nicht zwangsläufig der Spekulationssteuer unterliegt. Das Urteil betrifft einen Fall, in dem ein sächsisches Ehepaar ein Wohnmobil wenige Monate nach dem Kauf für 315.000 Euro verkaufte. Das Gericht stufte das Fahrzeug als Gegenstand des täglichen Gebrauchs ein, was eine Ausnahme von der Einjahresfrist für die Steuerpflicht darstellt.