Seit dem 26. Oktober 2026 dürfen Wohnmobil- und Wohnwagenbesitzer in Deutschland ihre Tankflaschen an öffentlichen Autogas-Tankstellen (LPG) befüllen. Die Änderung ist in der überarbeiteten Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS 3151) festgelegt und wurde vom Deutschen Verband Flüssiggas (DVFG) bekannt gegeben. Das Befüllen ist nur zulässig, wenn die Anlage die Anforderungen des DVGW-Arbeitsblatts G 607 erfüllt, das seit Juni 2026 gilt: Die Tankflasche muss in einem versiegelten Flaschenkasten sitzen, ohne Werkzeug entnehmbar sein und ausschließlich über einen Außenfüllanschluss gefüllt werden. Besitzer bestehender Anlagen sollten vor dem ersten Tankstopp die Konformität prüfen lassen und notwendige Anpassungen von einem anerkannten Sachkundigen abnehmen lassen.