Die Madrider Regionalversammlung hat am 22. Oktober 2026 ein neues Tourismusgesetz verabschiedet, das die seit 1999 geltenden Vorschriften ersetzt. Das Gesetz erkennt Hostels sowie Flächen für die Aufnahme und Übernachtung von Wohnmobilen, Campervans und ähnlichen Fahrzeugen rechtlich an. Es erweitert die Rechte und Pflichten der Reisenden sowie die Garantien, die Tourismusunternehmen bieten müssen. Zudem wurden das Sanktionsregime und die Inspektionsbefugnisse an das Verbraucherschutzgesetz angepasst. Das Gesetz tritt nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Region Madrid in Kraft, mit einer Übergangsfrist für die Anpassung der Betriebe.