DGT ändert Regeln: Bußgelder bis zu 3.000 Euro für das Öffnen von Markisen oder das Aufstellen von Stühlen vor Wohnmobilen ab Oktober
Ab dem 1. Oktober 2026 gelten in Spanien neue Parkregeln für Wohnmobile und Camper Vans. Nach der aktualisierten Straßenverkehrsordnung ist es beim Pa...
Ab dem 1. Oktober 2026 gelten in Spanien neue Parkregeln für Wohnmobile und Camper Vans. Nach der aktualisierten Straßenverkehrsordnung ist es beim Parken verboten, Markisen auszufahren, Ausstellfenster zu öffnen oder Stühle und Tische nach draußen zu stellen. Dachluken dürfen geöffnet und Aufstelldächer hochgefahren werden, aber das Fahrzeug darf nur auf den Rädern stehen, gegebenenfalls mit Unterlegkeilen, und es dürfen keine Flüssigkeiten austreten. Verstöße werden als leicht, schwer oder sehr schwer eingestuft und mit Bußgeldern von 750 bis 3.000 Euro geahndet. Das Küstengesetz verbietet das Parken und Übernachten in einem sechs Meter breiten Streifen ab der Uferlinie; die Bußgelder liegen bei 50 bis 150 Euro. In Naturparks und Biosphärenreservaten ist das Übernachten in der Regel verboten, es können jedoch ausgewiesene Bereiche vorhanden sein.