BFH erlaubt steuerfreien Verkauf von Zweitwohnungen
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat klargestellt, dass der Gewinn aus dem Verkauf einer Zweitwohnung steuerfrei sein kann, wenn die Immobilie im Verkaufsjah...
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat klargestellt, dass der Gewinn aus dem Verkauf einer Zweitwohnung steuerfrei sein kann, wenn die Immobilie im Verkaufsjahr und in den zwei Vorjahren ausschließlich selbst genutzt wurde. Entscheidend ist nicht der Status als Hauptwohnsitz, sondern die tatsächliche Eigennutzung ohne Vermietung. Zudem änderte der BFH seine Rechtsprechung zu zinslosen Kaufpreisraten: Ist vertraglich klar geregelt, dass jede Rate komplett auf den Kaufpreis geht, entstehen keine steuerpflichtigen Kapitalerträge.