Wohnwagenfahrer auf A42-Brücke wegen Übergewicht gebührenpflichtig
Auf der A42-Brücke über den Rhein-Herne-Kanal wurde ein Fahrer mit Wohnwagen nach dem Herunterlassen der Schranke von der Polizei abgeleitet. Die Brüc...
Auf der A42-Brücke über den Rhein-Herne-Kanal wurde ein Fahrer mit Wohnwagen nach dem Herunterlassen der Schranke von der Polizei abgeleitet. Die Brücke hat eine 3,5-Tonnen-Begrenzung und ein LKW-Verbot. Das Auto ist als PKW zugelassen, und weder PKW noch Wohnwagen überschreiten einzeln 3,5 Tonnen, aber ihr Gesamtgewicht betrug 4,2 Tonnen. Der Fahrer ging fälschlicherweise davon aus, dass das Gewicht getrennt betrachtet wird, und plant nun, auf der Rückfahrt ein Bußgeld zu vermeiden.