Wohnmobil beruflich nutzen: Fahrtenschreiber- und Lenkzeitregeln
Die norwegische Straßenverkehrsbehörde hat klargestellt, dass ein Wohnmobil, das für gewerbliche Transporte genutzt wird (z. B. mit einem Anhänger des...
Die norwegische Straßenverkehrsbehörde hat klargestellt, dass ein Wohnmobil, das für gewerbliche Transporte genutzt wird (z. B. mit einem Anhänger des Arbeitgebers mit Werkzeug), den Lenk- und Ruhezeitvorschriften unterliegt und mit einem Fahrtenschreiber ausgestattet sein muss, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs oder der Kombination 3.500 kg übersteigt. Eine Ausnahme gilt nur, wenn fünf Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind: Beförderung von Material für die eigene Arbeit des Fahrers, Fahren ist nicht die Haupttätigkeit, Entfernung innerhalb von 100 km vom Unternehmen, Gesamtgewicht bis 7.500 kg und Transport nicht für fremde Rechnung. Ab dem 1. Juli 2026 gelten die Regeln auch für Wohnmobile zwischen 2.500 und 3.500 kg im internationalen Verkehr.