Wohnmobilpark in Alberta gewinnt Berufung gegen Überstundenforderung über 22.000 Dollar
Eine Berufungsinstanz für Arbeitsnormen in Alberta hat die Überstundenforderung eines Arbeitnehmers eines Wohnmobilparks in Edson, Alberta, abgewiesen...
Eine Berufungsinstanz für Arbeitsnormen in Alberta hat die Überstundenforderung eines Arbeitnehmers eines Wohnmobilparks in Edson, Alberta, abgewiesen, da seine Angabe, 12 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche gearbeitet zu haben, als unglaubwürdig eingestuft wurde. Die Berufung der 1701104 Alberta Ltd., Eigentümerin des Edson RV Park & Campground, hob eine Anordnung vom Juli 2025 auf, die die Zahlung von 22.230 Dollar für Überstunden, 3.225 Dollar Lohn, 681 Dollar Urlaubsgeld und 1.107,86 Dollar für allgemeine Feiertage vorsah. Der Arbeitnehmer, der von Oktober 2023 bis August 2024 als „Parkaufseher“ oder „Parkmanager“ beschäftigt war, verrichtete hauptsächlich Reinigungs- und Wartungsarbeiten, die nicht als leitende Tätigkeit eingestuft wurden.