Filter

Vanever-Insolvenz: Camper-Vermieter stellt ab Sonntag den Betrieb ein

19.08.2026 10:54 2 Min 5 Quellen ENG
FOCUS online DEU + 4 mehr
Vanever-Insolvenz: Camper-Vermieter stellt ab Sonntag den Betrieb ein
Originalquelle: CamperStyle.de

Kurz gesagt

Die FreeVenture GmbH, Betreiberin von Vanever, stellt den Betrieb am 16. August 2026 ein. Kunden müssen mit Stornierungen und Verzögerungen bei Rückerstattungen rechnen.

Die FreeVenture GmbH, die unter der Marke Vanever auftritt, hat die Einstellung des Betriebs zum 16. August 2026 angekündigt. Das Unternehmen, einer der größten Camper- und Wohnmobil-Vermieter in Deutschland, hatte am 7. August 2026 wegen Zahlungsunfähigkeit Insolvenzantrag gestellt. Das Münchner Gericht hat einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Kunden mit Buchungen müssen mit Stornierungen und möglichen Verzögerungen bei der Rückerstattung von Anzahlungen rechnen. Nach Angaben des Unternehmens blieben rund 700–1000 Buchungen unerfüllt. Wer sich bereits auf Reise befindet, darf die Fahrt fortsetzen und das Fahrzeug später zurückgeben. Die Rückerstattung hängt von der Zahlungsart ab: Bei Karten- oder PayPal-Zahlung ist ein Chargeback möglich, bei Buchung über Check24 eine Kontaktaufnahme mit der Plattform, bei direkter Buchung und Überweisung nur im Rahmen des Insolvenzverfahrens. Experten raten, Zahlungen sofort über Bank oder Zahlungsdienstleister anzufechten, da Forderungen im Insolvenzverfahren voraussichtlich nicht befriedigt werden.

Das Unternehmen verfügte über 428 Camper an 12 Stationen in Deutschland und Österreich, von der Insolvenz sind 35 Mitarbeiter betroffen. Als Gründe wurden ein Nachfragerückgang wegen des Beginns des Iran-Israel-Krieges, steigende Kraftstoffpreise und die wirtschaftliche Rezession genannt. Zuvor hatte Vanever Teile des Vermögens des insolventen Konkurrenten Off übernommen. Die weitere Zukunft des Geschäfts und der Buchungen ist unklar.

News oder Event vorschlagen

An Moderation gesendet

Wir veröffentlichen nur Auszüge. Mit dem Senden stimmst Du den AGB zu.

→ Zum Glossar