Gerichtsentscheidungen
Der High Court of London verpflichtete am 6. Februar die Eigentümer von Hill Farm in Riseley, alle Wohnwagen und Mobilheime binnen neun Monaten zu entfernen, wegen eines „langjährigen und flagranten Verstoßes“ gegen Planungsvorschriften. Dem Bedford Borough Council wurden Kosten in Höhe von fast 20.000 £ zugesprochen, zahlbar innerhalb von 28 Tagen, wobei die Vollstreckung vorübergehend ausgesetzt ist.
In Bristol lehnte ein Gericht eine einstweilige Verfügung ab, erließ aber eine Räumungsverfügung für Van-Bewohner auf den Downs. Über die Hälfte der Bewohner verließ das Gelände nach Beginn der Zwangsräumung im Dezember aus gesundheitlichen und ökologischen Gründen. Ein Gemeindeteam arbeitete mit fast 100 Personen zusammen, 15 fanden eine alternative Unterkunft.
Park- und Zufahrtsverbote
Die Falls of Falloch im Loch-Lomond-Nationalpark sind für 12 Wochen wegen Renovierungsarbeiten geschlossen. Nach der Wiedereröffnung (laut einer Quelle im Juni, laut einer anderen im Juli 2026) sind Wohnmobile, Wohnwagen und Fahrzeuge über sechs Meter Länge verboten, um die Umwelt zu schützen und die Besucherzahlen zu regulieren.
Der Cornwall Council hat Vorschläge zur öffentlichen Konsultation vorgelegt: Übernachtungen sollen für vollautarke Wohnmobile auf zehn Parkplätzen erlaubt, auf mehreren anderen jedoch verboten werden, mit Gebühren, wo bisher keine erhoben wurden. Die Konsultation läuft bis zum 4. Februar.
Campra kritisiert Übernachtungsverbote in Küstengebieten und argumentiert, dass Einschränkungen in North Yorkshire Fahrzeuge lediglich verlagern. Die Organisation schlägt gebührenpflichtige Stellplätze vor, die bis zu 50 £ pro Besucher für lokale Unternehmen generieren könnten. Eine Umfrage ergab, dass 88 % der Besitzer mit der Verfügbarkeit von Nachtparkplätzen unzufrieden sind, während eine spanische Studie die geringe Umweltbelastung durch Wohnmobile belegte.
Alkohol und Fahren
In Großbritannien können Insassen eines Wohnmobils wegen Trunkenheit am Steuer belangt werden, selbst wenn das Fahrzeug über Nacht geparkt ist. Befindet sich eine Person auf dem Fahrersitz oder steckt der Schlüssel im Zündschloss und der Atemalkoholgehalt übersteigt 35 Mikrogramm pro 100 Milliliter, gilt dies als Fahren unter Einfluss. Strafen umfassen Geldbußen, Punkte oder Fahrverbot.