Spaniens Gesetz zum Wohnen im Wohnmobil auf eigenem Grundstück
In Spanien gilt das dauerhafte Wohnen in einem Wohnmobil auf eigenem Privatgrundstück rechtlich nicht als ständiger Wohnsitz. Gemäß dem Königlichen De...
In Spanien gilt das dauerhafte Wohnen in einem Wohnmobil auf eigenem Privatgrundstück rechtlich nicht als ständiger Wohnsitz. Gemäß dem Königlichen Dekret 2822/1998 werden solche Fahrzeuge als minderwertige Unterkünfte eingestuft, vergleichbar mit Hütten und Höhlen. Das Gesetz unterscheidet zwischen Parken (ohne Ausfahren von Markisen oder Möbeln) und Campen (mit Aufbau im Freien), wobei wildes Campen in acht Autonomen Gemeinschaften, darunter Andalusien, Aragonien und Madrid, vollständig verboten ist. Die Anmeldung eines Wohnmobils als Hauptwohnsitz erfordert den Nachweis minimaler Bewohnbarkeitsstandards (Hygiene, Sicherheit, Grundversorgung), was oft eine alternative Meldeadresse erforderlich macht.