Ein deutscher Fachartikel erklärt, dass ein Wohnwagen (Anhänger) im Winter im Freien abgestellt werden darf, sofern der Stellplatz befestigt und nicht wasserführend ist. Für einen abgekoppelten Anhänger auf öffentlichen Straßen gilt § 12 Abs. 3b StVO: höchstens zwei Wochen am selben Ort, außer auf ausdrücklich gekennzeichneten Parkplätzen. Für die komplette Winterpause ist ein privater Stellplatz, ein Campingplatz oder ein ausgewiesener Dauerparkplatz erforderlich. Nach Schneefall sollte das Dach kontrolliert, einfache Kunststoffplanen vermieden und Dichtungen, Stützen sowie Reifen überprüft werden.