Urteil: Tempo 80 auch für schwere Wohnmobile
Das Oberlandesgericht Frankfurt bestätigte, dass Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen auf Autobahnen Lastkraftwagen gleichges...
Das Oberlandesgericht Frankfurt bestätigte, dass Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen auf Autobahnen Lastkraftwagen gleichgestellt sind und eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h einhalten müssen. Das Gericht wies die Beschwerde eines mit 280 Euro wegen einer Geschwindigkeit von 100 km/h belangten Fahrers zurück und führte aus, dass Wohnmobile rechtlich keine Personenkraftwagen sind, obwohl sie in die Fahrzeugklasse M1 eingeordnet werden.