In Deutschland sind über eine Million Reisemobile gemeldet, viele Besitzer stellen sie auf dem eigenen Grundstück ab. Laut Rechtsschutzexperte Tobias Klingelhöfer ist das vorübergehende Abstellen auf dem eigenen Grundstück grundsätzlich erlaubt, doch bei Nutzung als Wohnraum oder dauerhaftem Abstellen kann das Fahrzeug als bauliche Anlage eingestuft werden und genehmigungspflichtig sein. Die Voraussetzungen hängen von Bundesland, Gemeinde und Bebauungsplan ab; möglich sind Mindestabstände zur Grundstücksgrenze und Brandschutzauflagen.