Überholen links mit Wohnmobil: Bußgeld bis 75 Euro
In Frankreich ist es Fahrern von Wohnmobilen über 3,5 Tonnen verboten, auf dreispurigen Autobahnen die äußerste linke Spur zum Überholen zu nutzen. Ve...
In Frankreich ist es Fahrern von Wohnmobilen über 3,5 Tonnen verboten, auf dreispurigen Autobahnen die äußerste linke Spur zum Überholen zu nutzen. Verstöße werden mit einem Bußgeld von bis zu 35 Euro geahndet, das bei Zahlung innerhalb von 15 Tagen auf 22 Euro reduziert oder bei Verspätung auf 75 Euro erhöht werden kann. Wohnmobile unter 3,5 Tonnen unterliegen den normalen Verkehrsregeln.