In Deutschland gelten klare Parkregeln für Wohnmobile und Caravans nach der StVO. Wohnmobile bis 7,5 Tonnen dürfen auf regulären Plätzen ohne Zeitlimit parken, sofern Schilder es nicht verbieten. Abgekoppelte Wohnanhänger unter 2 Tonnen dürfen in Wohngebieten maximal zwei Wochen stehen. Fahrzeuge über 7,5 Tonnen und Anhänger über 2 Tonnen dürfen in Wohngebieten von 22 bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nicht parken.