Der Deutsche Anwaltverein weist auf ein spezielles Tempolimit für Wohnmobile über 7,5 Tonnen hin. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 3. September 2025 dürfen solche Fahrzeuge auf Autobahnen höchstens 80 km/h fahren. Das Gericht wies den Einspruch eines Fahrers zurück, der mit 100 km/h gefahren war und argumentiert hatte, sein Wohnmobil sei wie ein Pkw der Klasse M1 zu behandeln. Die Bußgelder für zu schnelles Fahren reichen von 68,50 Euro (bis 10 km/h) bis 203,50 Euro plus einem Punkt in Flensburg (21–25 km/h).