Gericht bestätigt Tempo 80 für schwere Wohnmobile
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied, dass Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t rechtlich keine PKW sind. Auf Autobah...
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied, dass Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t rechtlich keine PKW sind. Auf Autobahnen gilt für sie die allgemeine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h, auch ohne entsprechende Beschilderung. Der Beschluss erging am 3. September 2025 (Az. 1 ORbs 42/25), nachdem ein Fahrer einen Bußgeldbescheid über 280 Euro wegen einer Geschwindigkeit von 100 km/h angefochten hatte. Das Gericht stellte klar, dass die europäische Einstufung in die Klasse M1 die rechtliche Sonderstellung nicht aufhebt.