Gerichtsurteil zu Stellplatz in Prerow: Niederlage für Regenbogen AG
Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass die Regenbogen AG 2024 zu Unrecht Rechnungen an Dauercamper gestellt hat. Der Pachtvertrag für die Dünenf...
Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass die Regenbogen AG 2024 zu Unrecht Rechnungen an Dauercamper gestellt hat. Der Pachtvertrag für die Dünenfläche in Prerow (Landkreis Vorpommern-Rügen) war Ende 2023 ausgelaufen, womit die rechtliche Grundlage für die Rechnungen fehlte. Die Klage gegen den Dauercamper Peer Globisch, der die Zahlung verweigert hatte, wurde abgewiesen. Das Urteil könnte Rückzahlungsansprüche anderer Camper begründen, was die Regenbogen AG bestreitet. Eine Revision wurde nicht zugelassen.