In Kaarst gibt es keine öffentlichen Stellplätze für Wohnwagen, private Angebote sind nahezu nicht vorhanden. Eigene Flächen sind bislang nicht geplant. Nach § 12 Absatz 3 StVO darf ein Anhänger ohne Zugfahrzeug höchstens zwei Wochen an derselben Stelle geparkt werden, sofern keine entsprechenden Beschilderungen entgegenstehen. In den vergangenen drei Jahren gingen bei der Verwaltung rund zehn Beschwerden über längerfristig abgestellte Wohnwagen ein, besonders am Kirmesplatz und am P+R-Parkplatz in Büttgen. Verstöße können mit Bußgeld geahndet werden, eine Abschleppung auf Kosten des Halters ist möglich. Die Stadt prüft, den rund 9700 Quadratmeter großen Kirmesplatz in einen öffentlichen Parkplatz umzuwidmen; ob dies auch für Wohnwagen gilt, ist offen.