Das am 26. Juni im offiziellen Staatsanzeiger (BOE) veröffentlichte Königliche Dekret 518/2026 tritt am 1. Oktober in Kraft und legt fest, wie Wohnmobile und andere als Wohneinheit eingerichtete Fahrzeuge geparkt werden dürfen. Die überarbeiteten Verkehrsvorschriften präzisieren, was als Parken gilt und welche Situationen als Camping eingestuft werden können.