In Spanien gelten Wohnmobile nun offiziell als geparkte Fahrzeuge. Die im Staatsanzeiger BOE veröffentlichte Änderung der Verkehrsregeln sichert ihnen das Recht zu, unter denselben Bedingungen zu parken wie Pkw. Gemeinden ist es verboten, das Parken allein wegen des Fahrzeugtyps zu verweigern.
Es gelten jedoch strenge Auflagen: Markisen, Tische, Stühle und anderes Campingzubehör dürfen nicht aufgestellt werden, Stützen und Tritte sind nicht erlaubt, und Abwasser darf nicht abgelassen werden. Verstöße gelten als Camping außerhalb erlaubter Zonen und werden mit Bußgeldern von bis zu 200 Euro in der Stadt und bis zu 5000 Euro in Naturschutzgebieten geahndet.
Der Verband Aseicar (in einer anderen Quelle auch ASEICAR) nannte die Änderung einen historischen Schritt, auf den die Branche über 15 Jahre gewartet habe. Wohnmobilbesitzer zeigen sich jedoch skeptisch und befürchten, dass Gemeinden weiterhin eigene Einschränkungen erlassen.