Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, dass Mitgliedstaaten private Wohnmobile über 7,5 Tonnen von der Fahrtenschreiberpflicht und den Lenk- und Ruhezeiten befreien dürfen. Die Ausnahme gilt nur für Fahrzeuge, die nicht gewerblich genutzt werden, und muss von jedem einzelnen Mitgliedstaat anerkannt werden. Dieser Schritt soll die Rechtsunsicherheit nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2021 klären.